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Aktuelles

27.01.2021 | Beschluss des SPD-Kreises Wandsbek

Keine Vernichtung von Lebensmitteln

Vernichtung von Lebensmitteln

  1. Unsere Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, den eingeschlagenen Kurs zur Verhinderung organisierter Lebensmittelvernichtung weiter engagiert fortzusetzen. Es möge geprüft werden, ob die Landesjustizverwaltung über Änderungen in der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) ggf. im Zusammenwirken mit der Bundesjustizverwaltung dafür Sorge tragen kann, dass Personen, die aus individueller Not oder zur Unterstützung der Tafeln Lebensmittel „containern“ nicht oder nur in geringem Maß wegen Begleitstraftaten strafrechtliche verfolgt werden.
  2. Insbesondere die Bundestagsfraktion soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass es ein Gebot gibt, das die Lebensmittelketten verpflichtet, Lebensmittel - wenn sie das Haltbarkeitsdatum überschritten haben - statt zu vernichten an soziale Einrichtungen abzugeben.

Begründung

Deutschland gehört zur Gruppe der reicheren Länder der Welt. Deutschland steht auf Platz vier der Länder mit den meisten Millionären (World Health Report). Trotzdem reicht das Einkommen vieler Menschen nicht aus, um ihren Lebensunterhalt davon zu bestreiten: Einige besorgen sich trotz der Angebote der Tafeln sogar einen Teil ihrer Lebensmittel aus Abfallcontainern: sie „containern“. Das ist einem Land wie Deutschland unwürdige Situation und für die betroffenen Menschen entwürdigend.Lebensmittelketten werden durch teilweise sehr strenge rechtliche Vorgabe dazu gezwungen Lebensmittel, die nur kurz das Mindesthaltbarkeitsdatum überschreiten oder wie Obst und Gemüse frisch angeboten werden müssen, teilweise täglich zu entsorgen.Einige Lebensmittelketten vermuten zudem Gewinneinbußen und lassen Lebensmittel, die das Haltbarkeitsdatum überschritten haben, vernichten, obwohl sie die Möglichkeit haben, es „Tafeln“ zur Verfügung zu stellen, die sie an Bedürftige verteilen könnten. Dieser Umstand allein ist skandalös. Skandalöser noch ist die Rechtslage, nach der - wie etliche Prozesse ergeben haben - das Containern an sich (Herausnahme der Lebensmittel aus Abfallcontainern) unter Strafe gestellt ist. Die Praxis der Vernichtung von Lebensmitteln - in Deutschland nach Schätzung von rund 18 Mio. Tonnen jährlich - ist hingegen rechtlich gewollt. Art. 14 Abs. 2 GG bestimmt, dass Eigentum verpflichtet. Mit Blick auf Lebensmittelvernichtung kann das einerseits so interpretiert werden, dass Lebensmittel, die eventuell nicht mehr haltbar sind, so entsorgt werden müssen, dass von ihnen keine Gefahr mehr für Dritte ausgeht. Andererseits spricht nichts dagegen, diese Sozialbindung in Art. 14 Abs. 2 GG so zu wenden, dass Lebensmittelketten auch in die Pflicht genommen werden können, Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, die aber noch verzehrbar sind, Dritten wie den Tafeln zu spenden statt sie zu vernichten.Hamburg hat sich seit längerem bemüht, die Vernichtung noch genießbarer Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zu unterbinden, zuletzt am 27.8.2019 im Bundesrat. Ziel war hier, den Handel zu verpflichten, Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr zu vernichten, sondern an Hilfsorganisationen (Tafeln) abzugeben. Die Mehrheit im Bundesrat von CDU und FDP hat den Hamburger Antrag allerdings abgelehnt. Die Hamburger Morgenpost hat ausführlich darüber berichtet. Eine Abstimmungsniederlage im Bundesrat darf aber nicht dazu führen, den skandalösen Umstand der Lebensmittelvernichtung weiter hinzunehmen.